Home-Office jetzt steuerlich absetzbar

Für die Jahre 2020 und 2021 sollen Beschäftigte ihre Ausgaben fürs Home-Office mit einer Pauschale in der Steuererklärung ansetzen können. Wie das geht und was das bringt, haben zwei Beiträge untersucht.

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Das Portal t3n fasst die neue Regelung wie folgt zusammen:

Beschäftigte können in den Steuererklärungen für 2020 und 2021 jeweils 600 Euro als Home-Office-Pauschale bei den Werbungskosten ansetzen – fünf Euro pro Tag für maximal 120 Tage im Jahr. Im Idealfall mindert das das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast.

Ob die Zeit im Homeoffice tatsächlich konkret nachgewiesen werden muss, ist, so schreibt t3n, noch nicht ganz klar. Wer kann, sollte sich vom Arbeitgeber schon mal eine Bescheinigung über seine Zeiten im Home Office ausstellen lassen.

Home-Office-Pauschale wird zum Rechenexempel

Die Home-Office-Pauschale ist eine Form von Werbungskosten. Und für die gilt ohnehin schon eine Pauschale von 1.000 Euro pro Steuerjahr. Einen Home Office-Vorteil hat also nur, wer mit all seinen Werbungskosten die 1.000-Euro-Marke übersteigt. Und: Natürlich kann man für die Heimarbeitstage keine Fahrtkosten ansetzen. Da entfallen dann die 30 Cent pro Entfernungskilometer und Tag. Unterm Strich kommt es also auf die individuelle Konstellation an, ob einem die Home-Office-Pauschale überhaupt etwas bringt.

Steuern sparen durch ein häusliches Arbeitszimmer

Das Portal Steuern.de hat dem Thema eine lesenswerte, aber recht kleinteilige Analyse gewidmet und kommt zu dem Schluss, dass die Home-Office-Pauschale für den Steuerzahler kein großer Gewinn ist. Dagegen rät der Beitrag, zu checken, ob sich für die Heimarbeitszeit vielleicht ein häusliches Arbeitszimmer (inklusive Ausstattung) absetzen lässt. Eine Bedingung: Es muss ein separater Raum sein, der in dieser Zeit zu fast ausschließlich beruflichen Zwecken umgenutzt wurde.

Quellen: t3n; Steuern.de