Homeoffice auf der Trauminsel: Was geht?

Wenn schon Homeoffice, warum nicht in Barcelona statt Bochum oder Rio statt Regensburg? Das ist zu beachten. Wer seinen Job vom Ausland aus machen will, muss vorab jedoch einiges klären.

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Die IT-Branche macht es vor: Mitarbeiter der Online-Bettenbörse Airbnb (siehe eigene Meldung) können ab sofort bis zu 90 Tage im Jahr in 170 Ländern an jedem denkbaren Ort leben und arbeiten, wie die FAZ berichtet. Auch der Softwarekonzern SAP will angesichts des Fachkräftemangels künftig „den Arbeitsplatz zu den Menschen bringen und nicht umgekehrt“ und setzt auf globales New Work.

Kein Anspruch auf ein Büro mit Meerblick

Das klappt nicht überall so gut. Wer sein Homeoffice vorrübergehend ins Ausland verlegen möchte, muss in den meisten Unternehmen noch einiges an Überzeugungsarbeit leisten. Grundsätzlich gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Egal, ob im In- oder Ausland bedürfe dies stets einer gesonderten Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, stellt Rechtsanwältin Eva Wißler in einem Artikel auf Business-Insider klar.

Rechtzeitig planen

Wer künftig mit Blick auf seinen Lieblingsstrand arbeiten möchte, muss die notwendigen Formalitäten selbst klären. Der Arbeitnehmer könne nicht verlangen, dass der Arbeitgeber den damit verbundenen Aufwand und die Kosten übernehme, hat das Arbeitsgericht München kürzlich entschieden. Eva Wißler empfiehlt, einen Vorlauf von acht bis zehn Wochen einzuplanen, bis alle Anträge und Bescheinigungen eingeholt seien.

Folgende Fragen sind zu klären, bevor Du Deinen Arbeitsplatz ins Ausland verlegst:

  • Ist für den Aufenthalt ein Visum erforderlich? Außerhalb der EU ist das oft der Fall.

  • Besteht bei der Ein- oder Ausreise Quarantänepflicht?

  • Welche Mindestarbeitsbedingungen und Meldepflichten sind in dem jeweiligen Land zu beachten?

  • Was gilt in puncto Datenschutz, wenn Du beispielsweise vom Ausland aus auf Kundendaten zugreifst?

  • Bist Du weiterhin gesetzlich unfallversichert?

  • In welchem Land bist Du während des Auslandsaufenthalts sozialversichert?

  • Hast Du im Ausland Anspruch auf Leistungen deiner deutschen Krankenversicherung?

  • Musst Du bei Arztbesuchen im Ausland in Vorleistung gehen?

  • Wie und wo wist Du besteuert?

Erleichterungen geplant

Wem der Klärungsbedarf aktuell noch zu stressig erscheint, der sollte seine Pläne vielleicht noch eine Weile aufschieben. „Vermutlich wird der Gesetzgeber zumindest für europaweites mobiles Arbeiten zeitnah eine Regelung treffen“ heißt es in dem Artikel von Eva Wißler. Der Koalitionsvertrag sehe vor, dass mobile Arbeit künftig EU-weit unproblematisch möglich sein soll.

Quelle: Business-wissen.de