Homeoffice: Was Chef und Mitarbeiter regeln müssen

Wer hat ein Recht auf Homeoffice? Wie werden Arbeitszeit und Pausen bei der Heimarbeit geregelt? Und muss man im heimischen Büro immer erreichbar sein? – Ein Magazinbeitrag hat mal alle Antworten rund ums beliebte Homeoffice zusammengetragen.

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Ein gutes Dutzend Fragen rund ums Homeoffice hat eine Arbeitsrechtlerin für das Magazin Impulse mal aufgearbeitet. Hier in aller Kürze die wichtigsten Erkenntnisse zum Arbeiten von daheim aus:

> Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter nicht zwingen, vom Homeoffice aus zu arbeiten.

> Ein Mitarbeiter hat keinen Anspruch darauf, von daheim aus arbeiten zu dürfen, wenn das Unternehmenskonzept das nicht vorsieht. Selbst wenn gelegentlich schon mal Heimarbeit erlaubt war, führt das nicht zu einem dauerhaften Anspruch. Der Chef kann die Zusage jederzeit kassieren. Ist Homeoffice in einer Betriebsvereinbarung o.ä. als Möglichkeit aufgeführt, kommt es auf den Einzelfall an, ob der Mitarbeiter daraus auch ein Recht ableiten kann.

> Detaillierte Regelungen sollte man immer dann treffen, „wenn feste Heimarbeits-Tage eingeführt werden“, schreibt Impulse. Das beugt Ärger vor. Wer gelegentlich abends nur mal Emails checkt, kommt wahrscheinlich mit mündlichen Absprachen aus.

> Im Homeoffice gelten grundsätzlich die gleichen Arbeitszeitvorschriften wie im Büro. Gleiches gilt für Pausen. Wichtig ist, dass die Arbeitszeit irgendwie notiert/erfasst wird, weil die Firma dazu verpflichtet ist.

> Wer daheim arbeitet, muss für Chef und Kunden genauso erreichbar sein wie im Büro. Sprich: in der Arbeitszeit ja, in der Freizeit nicht.

 > Arbeitet ein Mitarbeiter zum größten Teil im Homeoffice und hat er in der Firma keinen eigenen Arbeitsplatz mehr, so wird sich die Firma mit einer monatlichen Kostenpauschale für Miete, Telefon, Internet, Heizung etc. beteiligen müssen. Hat der Mitarbeiter dagegen die Wahl, wo er arbeitet – am privaten Schreibtisch oder im Büro – so wird er die heimischen Kosten eher selbst tragen müssen.

> Passiert einem am heimischen Schreibtisch ein Unfall, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein, sofern man zu dem Zeitpunkt tatsächlich fürs Unternehmen gearbeitet hat. Der Gang zum Drucker wäre damit versichert, der Gang zur Haustür zum Paketboten wäre aber ebenso unversichert, wie der Gang zur Toilette oder in die Küche!!! Der dort fehlende Unfallschutz sei, so betont der Beitrag, der große Unterschied zur Arbeit im Büro.

 

Quelle: Impulse