Kündigung wegen Krankfeiern

Zwei Tage Party, obwohl Du krank geschrieben bist? Besser nicht! Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt nämlich eine fristlose Kündigung. Das sagten die Richter am Arbeitsgericht Siegburg.

Schaukelkeller
Schaukelkeller

Cocktails, Party, Stimmung – so eine "Wild Night Ibiza Party" kann schonmal Kranke aus dem Bett locken. Wer jedoch offiziell krankgeschrieben ist und deshalb nicht zum Spätdienst gehen kann, sollte besser zuhause bleiben. Denn fliegt die wilde Partynacht auf, kann der Arbeitgeber von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ausgehen – und fristlos kündigen 

Gut drauf auf ner Ibiza-Party

So auch im Fall einer Pflegeassistentin aus Nordrhein-Westfalen, die sich für ihre Dienste am Samstag und Sonntag mit angeblichen Grippesymptomen krank gemeldet hatte, dann jedoch in derselben Nacht im Schaukelkeller, einer beliebten Diskothek in Hennef, auf besagter Ibizia-Party ausgelassen feierte. Bilder, auf denen sie äußerst gesund wirkte, landeten später nicht nur auf der Homepage der Disco. Die Partygängerin stellte sie auch selbst in ihr WhatsApp-Profil. Der Arbeitgeber fühlte sich hintergangen und kündigte fristlos.

Lügen zerstören Vertrauen

Die Pflegeassistentin wehrte sich vor Gericht gegen den Rauswurf und behauptete, sie hätte statt Grippe nun auch noch spontan an einer 2‑tägigen psychischen Erkrankung gelitten, die von einem Arzt nachträglich festgestellt worden sei. Dem folgte das Arbeitsgerichts Siegburg nicht. Für die Richter stand aufgrund der Fotos fest, dass die Frau am Tage ihrer angeblich bestehenden Arbeitsunfähigkeit bester Laune und ersichtlich bei bester Gesundheit an der Party teilgenommen habe. Die fristlose Kündigung sei deshalb gerechtfertigt, nicht zuletzt, weil sie durch ihre Lügen das Vertrauen ihrer Chefs in ihre Redlichkeit zerstört habe. Urteil – noch nicht rechtskräftig – vom 16.12.2022 – Az. 5 Ca 1200

Quelle: Der Fall ist nachzulesen in einer Mitteilung des VDAA Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e. V. in Stuttgart.

VDAA