Rassistischer Kommentar kostet immer den Job

Ob man das eigene Geblubber im Job nun ernst meint oder nicht, ist völlig unerheblich, wenn es um rassistische Äußerungen über Kollegen, Vorgesetzte & Co geht. Das urteilte jetzt das Arbeitsgericht Berlin.

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In dem verhandelten Fall hatte eine Verkäuferin ihre Chefin gegenüber Kollegen als „Ming-Vase“ bezeichnet und mit der Hand Augenschlitze gezogen, um deren asiatische Herkunft zu untermalen. Schwarze Menschen liefen bei ihr auf Nachfrage unter „Herrn Boateng“. Der Arbeitgeber, ein Kaufhaus mit internationaler Kundschaft, war alles andere als amused und kündigte der Mitarbeiterin fristlos.

Herabwürdigung von Chefs, Kollegen und Kunden ist niemals okay
Zu Recht entschied das Arbeitsgericht Berlin (ArbG Berlin 55 BV 2053/21). Denn obwohl die Verkäuferin sich gegenüber dem Unternehmen damit rechtfertigte, dass Ming-Vasen für sie schöne Objekte seien und sie Boateng toll fände, werteten Unternehmen wie Gericht die Äußerungen als ein Ausdruck von Rassismus und als eine erhebliche Herabwürdigung der Chefin und der Kunden. Das müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen, fasst ein Beitrag im Arbeitsrechtsrechtsberater zusammen, und fand die außerordentliche Kündigung in Ordnung.

Jobguide-Meinung: Bei dummen Kommentaren rund um den Job gibt es keinen Freifahrtschein, nur weil sie hirnlos sind oder einfach mal so daher gesagt. Denn sie wirken ja trotzdem nach außen und belästigen oder verletzen Menschen – die, über die mit dem Ausspruch geurteilt wird, und die, die sich das Ganze anhören müssen. Deshalb beim Reden immer erstmal das Hirn – und das Herz – einschalten, bevor man loslegt.

 

Quelle: Arbrb.de