Teilzeit-Student kann Hartz IV bekommen

Der Fall vor dem Landessozialgericht Darmstadt ist für Laien nicht ganz leicht zu verstehen, aber immerhin ging er zugunsten des klagenden Studenten aus und beschert Studierenden ohne Bafög Aussicht auf Finanzspritzen.

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In dem verhandelten Fall vor dem LSG Darmstadt ging es um einen Studenten, der wegen einer chronischen Erkrankung nur in Teilzeit studierte. Der Studiengang war eigentlich auf Vollzeitstudium angelegt, die Uni ermöglichte dem Studenten aber die Teilzeitversion. Weil er zuvor aber schon mal das Studienfach gewechselt hatte, wurde sein Bafög-Antrag abgelehnt. Um sein Studium zu finanzieren und sich über Wasser zu halten, beantragte er Arbeitslosengeld II, auch als ALG II oder Hartz IV bekannt. Das Jobcenter lehnte allerdings ab, denn grundsätzlich werden Azubis und Studenten in Sachen Finanzspritzen allein über das Bafög-System unterstützt. Das Auffangsystem für Berufstätige ist für sie an sich nicht vorgesehen, stellt der Beitrag auf dem Juris-Rechtsportal fest.

Teilzeitstudium lässt Raum für Job – und Hartz IV

Dem folgte grundsätzlich auch das Landessozialgericht, argumentierte aber weiter, dass der Student ja nur in Teilzeit studiert – auch wenn der Studiengang originär auf Vollzeit angelegt war. Und mit einem Teilzeitstudium hat das Bafög-System so seine Schwierigkeiten. Denn der Student ist dann ja nicht komplett an der Uni eingespannt.

Daraus folgerte das Landessozialgericht , dass Hartz-IV-Leistungen in solchen Fällen nicht per se ausgeschlossen sind und wies das Jobcenter an, dem Studenten Leistungen zu bewilligen. Zudem sei für jedes Semester einzeln zu entscheiden, ob Teilzeit vorliege oder nicht. Es komme nicht darauf an, ob die gesamte Ausbildung auf Teilzeit angelegt ist oder nicht.

Quelle: Juris